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Solidaritäts-Fonds

Landjugend Solidaritäts-Fonds

 

„Einer für alle, alle für einen!“ – Der Solidaritäts-Fonds ist eine von allen Salzburger Landjugendgruppen getragene Einrichtung um Landjugendmitglieder im Fall von persönlichen Schicksalsschlägen finanziell unterstützen zu können.

 

Verwaltung
Der Fond wird vom Landesvorstand gemeinsam mit dem Landjugendreferat verwaltet. Die Mittel dürfen ausdrücklich nur für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die Verwendungen bzw. Auszahlungen werden jährlich bei der Generalversammlung der Landjugend Salzburg offengelegt.

 

Ansuchen
Das Unterstützungsansuchen wird formlos von der betroffenen Ortsgruppe (Vorstand) an den jeweiligen Bezirksvorstand gerichtet. Die Entscheidung über eine Auszahlung wird durch Beschluss des Landesvorstandes getroffen.

 

Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt bei persönlichen Schicksalsschlägen von Landjugend Mitgliedern.
Materielle Schäden sind von der Möglichkeit der Auszahlung ausgeschlossen. Der Betrag der Auszahlung richtet sich nach der Schwere des Falles, als Mindestauszahlungsbetrag werden € 1000,- veranschlagt. Über die konkrete Höhe der Auszahlung entscheidet die Landesleitung mit  Landjugendreferat in Abstimmung mit dem Landesvorstand.

 

Einzahlung
Jede echte oder juristische Person kann freiwillig in den Solidaritätsfond einzahlen. Pro Landjugendmitglied wird ein jährlicher Beitrag von € 2,- veranschlagt. Die Einzahlung erfolgt über die Ortsgruppen im Zeitraum von 15. September bis spätestens 15. Dezember des Jahres.

 

Einzahlungen erfolgen an:

  • Empfänger: Landjugend Salzburg
  • IBAN: AT90 3500 0000 1764 7066
  • BIC: RVSAAT2S
  • Verwendungszweck: SOLIDARITÄTSFONDS LANDJUGEND SBG.
  • LANDJUGEND: __________________

 

Sonstiges
Bei zu geringen finanziellen Mittel und besonderen Ausnahmefällen wird in der Landesleitung/Landesvorstand über die Vorgehensweise beraten. In jedem Fall können Landjugendmitglieder keinen Anspruch auf Auszahlung stellen.