Fonds für "NON PROFIT ORGANISATIONEN" hilft gemeinnützigen Vereinen
Die Corona-Krise hat bei vielen Landjugend-Organisationen zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Einnahmenausfällen geführt – die Kosten laufen trotzdem weiter.
Viele gemeinnützige Vereine stehen dadurch vor einem wirtschaftlichen Problem. Darum wurde ein Unterstützungsfonds für „Non profit Organisationen“ (NPO) in der Höhe von 700 Mio. Euro bereit gestellt. Der Fonds wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport verwaltet. Bei der Erarbeitung der Verordnung hat sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) intensiv für die Interessen der Vereine eingesetzt.
Alle Infos dazu findet ihr im nachfolgenden Dokument, welches wir euch als Download bereit gestellt haben!
WICHTIG: Keine Alleingänge bei der Abwicklung der Förderung. Wir empfehlen den Förderantrag an unseren Steuerberater LBG abzugeben. Vor der Antragstellung Kontakt mit der LJ SBG (Ansprechperson Elisabeth Weilbuchner) aufnehmen.
Anträge können ab 8. Juli bis September eingereicht werden.
Info`s Antragstellung für Landjugendgruppen
Bundesgesetzblatt - Unterstützungsfinds für NPO
Bundesgesetzblatt - Richtlinien Unterstützungsfonds für NPO