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Feste feiern ohne Risiko

| Allgemeinbildung

120 Funktionäre der Landjugend Salzburg informierten sich am Dienstagabend, den 16. Februar 2016 im Heffterhof Salzburg zu den Grundlagen im Vereins- und Steuerrecht. Kernthema war die viel zitierte Einführung der Registrierkassenpflicht.

Salzburg, Heffterhof. „Die Gemeinnützigkeit ist das ausschlaggebende Faktum, warum Vereine, wie die Landjugend oder Musikvereine, Steuerbegünstigungen erhalten“, so Reinhard Polsterer, Geschäftsführer der Landjugend Niederösterreich in seinem Vortrag. Reinhard Polsterer ist seit knapp 20 Jahren im Landjugendreferat Niederösterreich als Geschäftsführer tätig und gab den interessierten TeilnehmerInnen seine Erfahrungen  weiter. "Der Erhalt der Gemeinnützigkeit und die Durchführen eines dementsprechenden Jahresprogrammes ist eines der wichtigsten Dinge, um sich steuerrechtlich abzusichern, “ so Polsterer. Als Experte für die finanztechnischen Angelegenheiten wurde der Leiter der LBG-Salzburg, Mag. (FH) Martin Traintinger eingeladen. Er wies auf die Registrierkassenbefreiung für kleine Vereinsfeste hin. „Die Ausschankzeiten eines Vereines dürfen 48 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Wenn man z.B. ein Jubiläumsfest plant, sollte man aufpassen, dass man in dem Jahr durch die Durchführung eines Maibaumfestes oder Dorfmarktes diese Regelung nicht überschreitet, “ erläuterte Martin Traintinger die Thematik in seinem Vortrag.

Bei Anfragen seitens der Finanz ist es wichtig, das Landjugendreferat kontaktiert, damit der Kontakt zu Fachexperten hergestellt werden kann. „Einiges lässt sich relativ einfach lösen und kann im Vorfeld entkräftet werden. Vorsicht ist natürlich besser als Nachsicht, “ so Traintinger. Nach den Inputs der beiden Vortragenden startete eine rege Diskussion zwischen Funktionären und den Referenten. Vieldiskutiertes Thema war die Registrierkasse, die für kleine Vereinsfeste jedoch nicht benötigt wird. Indikatoren für kleine Vereinsfeste sind u. a. die bereits genannten maximalen Ausschankzeiten sowie Unterhaltungsmusikgruppen, die üblicherweise (dh. nicht nur für das konkrete Landjugendfest) weniger als EUR 1.000 Stundengage erhalten. Für große Vereinsfeste gilt die volle Steuer- und die damit verbundene Registrierkassenpflicht.

Die 120 Funktionäre dankten den Referenten für ihre Ausführungen mit kräftigem Applaus. Die Herausforderungen sind klar. „Es ist gut, dass für uns nun Klarheit herrscht und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können“, so der breite Tenor der TeilnehmerInnen.

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