Die Landjugend Salzburg stellt ihren Orts- und Bezirksvereinen als Serviceangebot eine Vereins- bzw. Veranstalter-Haftpflichtversicherung zur Verfügung.
Gedeckt sind Personen- und Sachschäden an dritten Personen, d.h. jenen Personen, die nicht aktiv im Vereinsgeschehen mitarbeiten. Die Haftpflichtversicherung trägt generell dann Schäden, wenn dem Veranstalter schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird. In allen anderen Fällen haften die Beteiligten selbst bzw. deren Versicherungen.
Informationen zu den Versicherungsbeträgen und den möglichen gedeckten Versicherungsgegenstände sind in als Download verfügbar.
Generell gilt: