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NPO-Fonds geht in die Verlängerung 2022

 

Ab sofort kann für das 1. Quartal 2022 beantragt werden.

Ist deine Landjugend mit Einkommenseinbußen konfrontiert und will diese Unterstützung für für „Non profit Organisationen“ (NPO) beantragen?

Folgendes ist zu tun:

  • Vor der Antragstellung Kontakt mit der LJ SBG (Ansprechperson Katharina Hangöbl) aufnehmen. 
  • WICHTIG: Keine Alleingänge bei der Abwicklung der Förderung. So rasch als möglich Kontaktaufnahme mit der Steuerberatung LBG. Mailadresse: npofonds.landjugend(at)lbg.at 
  • In weiterer Folge beginnt dann die Bearbeitung. LBG fordert alle Unterlagen ein, prüft diese, berechnet den Förderbetrag und unterstützt bei der Antragstellung, Abwicklung und Endabrechnung. Die Kosten von LBG werden durch den Fonds abgedeckt. Unter anderem wird benötigt:
    • Eine Erklärung, die die LBG berechtigt, für euch die Förderung abzuwickeln.
    • Kopie gültiger Lichtbildausweis der Vertreter/Innen der Organisation (falls sich etwas bei der Leitung geändert hat)
    • Kassabuch/Rechnungsabschluss/Jahresabschluss 01.01.2022 - 31.03.2022
    • Kassabuch/Rechnungsabschluss/Jahresabschluss 01.01.2021 - 31.12.2021
      Natürlich wird die LBG die Unterlagen im Sinne eines Steuerberatungsunternehmens datenschutzrechtlich handhaben und keine Daten an andere Behörden und Institutionen weitergeben.
  • Bei etwaige Rückfragen meldet sich die LBG.
  • Die LBG stellt in eurem Namen den Förderantrag, stellt die möglichen Ansprüche aus den Kassabüchern zusammen und bestätigt als Steuerberatungsfirma die Richtigkeit der Ansprüche.
  • Die LBG übermittelt die Anträge an die Förderstelle und steht für Informationen zur Verfügung.
  • Nach Förderzusage wird das Geld auf euer Konto überwiesen.

ACHTUNG!!!!

Die Unterlagen bis spätestens 20. Juli 2022 bei LBG eintreffen, um eine zeitgerechte Abwicklung gewährleisten zu können.

Für die Landjugendgruppen fallen keine Kosten für die Abwicklung an, weil diese aus dem Fonds getragen werden. Wenn keine Unterstützung möglich ist, wird die LBG keine Kosten verrechnen.

 

Der Fonds wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport verwaltet. Bei der Erarbeitung der Verordnung hat sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) intensiv für die Interessen der Vereine eingesetzt.

Alle Infos dazu findet ihr im nachfolgenden Dokument.

 



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