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Feste feiern ohne Risiko – Top vorbereitet in die Landjugendfestsaison!

 

Man soll die Feste feiern, wie sie fallen. Ein besonders wichtiger Punkt in der Vorbereitung eines Festes ist die Einhaltung der gesetzlichen und rechtlichen Regelungen. Doch was ist dabei zu beachten? Knapp 50 Landjugendmitglieder informierten sich am Mittwoch, den 20. März 2023 im Gemeindefestsaal Pfarrwerfen über die verschiedenen Bestimmungen.

Die Landkarte des Rechts
Welche Behörden müssen aufgesucht werden? Wann müssen welche Informationen wo gemeldet werden? Diese und viele weitere Fragen sind bei der Organisation von Veranstaltungen nicht außer Acht zu lassen. Viele Regelungen gibt das Salzburger Veranstaltungsgesetz vor. Es klärt unter anderem die Bestimmungen für anmeldepflichtige Veranstaltungen und ob eine Betriebsstätten-Genehmigung benötigt wird oder nicht. Erster Ansprechpartner für OrganisatorInnen ist dabei die Gemeinde. Aber nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind für ein erfolgreiches Fest von Bedeutung. Eine gelungene erste Festsitzung ist der perfekte Startschuss. Gute Planung ist dabei die halbe Miete.

FeierFest-Gütesiegel
Das FeierFest-Gütesiegel soll besonders verantwortungsbewusste VeranstalterInnen auszeichnen, die Maßnahmen zum Jugendschutz und Qualitätskriterien für eine neue Festkultur umsetzen. Dazu wurden vom Arbeitskreis Suchtprävention Pinzgau zehn Qualitätskriterien erarbeitet, die als Grundlage für eine solche Auszeichnung dienen. Beispiele dafür sind das Angebot von attraktiven alkoholfreien Getränken oder, dass es keine Lockangebote für Alkohol gibt. Werden alle Kriterien eingehalten so wird das Fest mit dem FeierFest-Gütesiegel ausgezeichnet. Bis jetzt sind es jährlich rund sechs Feste die all diese Kriterien erfüllen. Mit der Vorstellung des Feierfest-Gütesiegels beim Seminar Feste feiern ohne Risiko hofft akzente Salzburg auf einen jährlichen Zuwachs an Auszeichnungen.

Steuerliche Regelung
Bernhard Santner von der Zangrando – Jaklitsch Steuerberatungs GmbH & Co KG berichtete über Steuerliche Regelungen. Welche Punkte müssen beachtet werden, um ein kleines Vereinsfest zu veranstalten und nicht in das große Vereinsfest hineinzurutschen. Neben veranstaltungsrechtlichen Aspekten wurde auch die Haftung von Mitgliedern und Funktionären diskutiert. Ein sehr wichtiges Thema für alle VeranstalterInnen, FunktionärInnen und Mitglieder.

Ein Statement von Landesleiterin-Stv. Stefanie Wallinger – Wir sehen den vielen Sommer-Veranstaltungen mit großer Vorfreude entgegen. Die Ortsgruppen stecken in intensiven Vorbereitungsarbeiten und man spürt richtig, wie viel Energie dabei an den Tag gelegt wird. Mit diesem informativen Abend möchten wir den Funktionärinnen und Mitgliedern ein gutes Grundgerüst für die Planung ihrer Veranstaltung mitgeben.

Text:      Victoria Hochwimmer
Foto:     Landjugend Salzburg

 

Abschlussfoto mit den Referenten und Übergabe der SalzburgerLand Genusskisterl V.l.n.r. Steuerberater Mag. (FH) Bernhard Santner, Landesleiterin Stv. Stefanie Wallinger, Geschäftsführer der Landjugend Niederösterreich Ing. Reinhard Polsterer, Landjugendreferentin Julia Hochwimmer und Regionalstellenleiter von akzente Salzburg Johannes Schindlegger
Aufmerksam hörten die Teilnehmer den Vortrag von Geschäftsführer der Landjugend Niederösterreich Ing. Reinhard Polsterer zu.

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